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Steuertipps für Angestellte

Holen Sie sich über 1000 Steuertipps rund um Beruf, Wohnen, Gesundheit und Familie. Mit regelmäßig aktualisierten Inhalten zeigen wir Ihnen, welche Steuervorteile und Sparmöglichkeiten Sie nutzen können.

Mit den Steuertipps kommen die aktuellsten Steuer-Spar-Möglichkeiten immer direkt zu Ihnen auf Ihren Schreibtisch. Ganz bequem. So verpassen Sie keine wichtigen Informationen und profitieren sofort oder können gegensteuern.

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News

Ebay, Kleinanzeigen, Etsy, Vinted – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, bekommt jetzt vielleicht Post. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer, Dienstleister und Produkttester an die Finanzbehörden melden müssen. Wir erklären, worum es geht.

Selbstständige, die ein in ihrem Eigentum befindliches Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % und höchstens 50 % für betriebliche Zwecke nutzen, können diesen Gegenstand ihrem Privatvermögen zuordnen oder ihn in ihren Betrieb überführen. Die Zuordnung zum Betrieb führt zu sogenanntem »gewillkürten Betriebsvermögen« – und muss dokumentiert werden.

Direkt gefördert wird die Altersteilzeit (ATZ) schon seit 2009 nicht mehr. Trotzdem gibt es sie noch, und das Modell erfreut sich nach wie vor einiger Beliebtheit. Die Zahl derjenigen, die vor ihrer gesetzlichen Rente zuletzt in Altersteilzeit waren, ist zuletzt sogar wieder deutlich gestiegen.

Sie haben Ihre Steuererklärung schon vor Monaten abgegeben, ergänzende Unterlagen nachgereicht - aber vom Finanzamt kommt nichts, der Steuerbescheid lässt auf sich warten. Was können Sie jetzt tun?

Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden.

Es hat uns viele Nerven gekostet, aber jetzt ist es geschafft: Der Bundesrat hat heute das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Das Bundessozialministerium hat die voraussichtliche Rentenerhöhung 2024 bekannt gegeben: Zum 1. Juli 2024 sollen die gesetzlichen Renten um 4,57% steigen – und zwar erstmals einheitlich für Ost und West. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten (Hinterbliebenenrenten). Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Das geschieht automatisch.